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Sozialleistungen

Unterbringung bei Obdachlosigkeit beantragen

Ordnungsrechtliche Unterbringung in einer kommunalen Notunterkunft für Personen, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Meldung beim Ordnungsamt

    Möglichst bevor die Wohnungslosigkeit eintritt, z. B. bei drohender Räumung.

  2. 2

    Prüfung der Unterbringungspflicht

    Die Kommune ist zur Abwehr von Obdachlosigkeit verpflichtet.

  3. 3

    Zuweisung einer Notunterkunft

    Vorübergehende Unterbringung, parallel Suche nach dauerhaftem Wohnraum.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Räumungstermin abgewartet, statt sich rechtzeitig vorab beim Ordnungsamt zu melden

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anderweitige zumutbare Unterkunft vorhanden

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen ohne eigenen Wohnraum, denen Obdachlosigkeit droht oder die bereits obdachlos sind.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Räumungstermin abgewartet, statt sich rechtzeitig vorab beim Ordnungsamt zu melden

Häufige Ablehnungsgründe

  • Anderweitige zumutbare Unterkunft vorhanden

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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