Unterbringung bei Obdachlosigkeit beantragen
Ordnungsrechtliche Unterbringung in einer kommunalen Notunterkunft für Personen, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind.
So gehen Sie vor
- 1
Meldung beim Ordnungsamt
Möglichst bevor die Wohnungslosigkeit eintritt, z. B. bei drohender Räumung.
- 2
Prüfung der Unterbringungspflicht
Die Kommune ist zur Abwehr von Obdachlosigkeit verpflichtet.
- 3
Zuweisung einer Notunterkunft
Vorübergehende Unterbringung, parallel Suche nach dauerhaftem Wohnraum.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Räumungstermin abgewartet, statt sich rechtzeitig vorab beim Ordnungsamt zu melden
Häufige Ablehnungsgründe
- • Anderweitige zumutbare Unterkunft vorhanden
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen ohne eigenen Wohnraum, denen Obdachlosigkeit droht oder die bereits obdachlos sind.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Räumungstermin abgewartet, statt sich rechtzeitig vorab beim Ordnungsamt zu melden
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anderweitige zumutbare Unterkunft vorhanden
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.