Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen
Vereinbarung einer Ratenzahlung für offene kommunale Forderungen (z. B. Gebühren, Bußgelder), um eine Vollstreckung zu vermeiden.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Vollstreckungsstelle stellen
Möglichst vor Fälligkeit bzw. vor Mahnverfahren.
- 2
Wirtschaftliche Verhältnisse darlegen
Einkommens-/Ausgabenübersicht zur Prüfung der Ratenhöhe.
- 3
Ratenvereinbarung erhalten
Bei Nichteinhaltung wird die Forderung sofort fällig.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Einleitung der Vollstreckung gestellt
- • Keine Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemacht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Bereits bestehende Ratenvereinbarung wurde nicht eingehalten
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schuldner kommunaler Forderungen, die den Betrag nicht auf einmal begleichen können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Einleitung der Vollstreckung gestellt
- •Keine Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemacht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bereits bestehende Ratenvereinbarung wurde nicht eingehalten
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.