Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen
Vereinbarung einer Ratenzahlung für offene kommunale Forderungen (z. B. Gebühren, Bußgelder), um eine Vollstreckung zu vermeiden.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen mit dem zuständigen Vollstreckungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Vollstreckungsstelle stellen
Möglichst vor Fälligkeit bzw. vor Mahnverfahren.
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Wirtschaftliche Verhältnisse darlegen
Einkommens-/Ausgabenübersicht zur Prüfung der Ratenhöhe.
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Ratenvereinbarung erhalten
Bei Nichteinhaltung wird die Forderung sofort fällig.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schuldner kommunaler Forderungen, die den Betrag nicht auf einmal begleichen können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Einleitung der Vollstreckung gestellt
- •Keine Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemacht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bereits bestehende Ratenvereinbarung wurde nicht eingehalten
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen?▼
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %