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Sonstiges

Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen

Vereinbarung einer Ratenzahlung für offene kommunale Forderungen (z. B. Gebühren, Bußgelder), um eine Vollstreckung zu vermeiden.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Vollstreckungsstelle stellen

    Möglichst vor Fälligkeit bzw. vor Mahnverfahren.

  2. 2

    Wirtschaftliche Verhältnisse darlegen

    Einkommens-/Ausgabenübersicht zur Prüfung der Ratenhöhe.

  3. 3

    Ratenvereinbarung erhalten

    Bei Nichteinhaltung wird die Forderung sofort fällig.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Einleitung der Vollstreckung gestellt
  • Keine Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemacht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bereits bestehende Ratenvereinbarung wurde nicht eingehalten

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schuldner kommunaler Forderungen, die den Betrag nicht auf einmal begleichen können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Einleitung der Vollstreckung gestellt
  • Keine Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemacht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bereits bestehende Ratenvereinbarung wurde nicht eingehalten

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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