Vereinbarung einer Ratenzahlung für offene kommunale Forderungen (z. B. Gebühren, Bußgelder), um eine Vollstreckung zu vermeiden.
Damit wir Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen mit dem zuständigen Vollstreckungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ratenzahlung für kommunale Forderungen beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Antrag bei der Vollstreckungsstelle stellen
Möglichst vor Fälligkeit bzw. vor Mahnverfahren.
Wirtschaftliche Verhältnisse darlegen
Einkommens-/Ausgabenübersicht zur Prüfung der Ratenhöhe.
Ratenvereinbarung erhalten
Bei Nichteinhaltung wird die Forderung sofort fällig.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schuldner kommunaler Forderungen, die den Betrag nicht auf einmal begleichen können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.