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Rente

Rentenbescheid überprüfen lassen

Antrag auf Überprüfung eines Rentenbescheids nach § 44 SGB X, wenn der Bescheid fehlerhaft ist und zu wenig Rente gezahlt wird.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 55.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Überprüfungsantrag bei der DRV stellen

    Formlos oder mit dem DRV-Formular, mit Begründung des Fehlers.

  2. 2

    Prüfung durch die DRV

    Rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich (§ 44 SGB X).

  3. 3

    Korrigierten Rentenbescheid erhalten

    Bei anerkanntem Fehler mit Nachzahlung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Überprüfungsantrag verwechselt mit Widerspruch (andere Fristen)
  • Fehlende Rentenversicherungsverläufe als Nachweis

Häufige Ablehnungsgründe

  • Sachverhaltsdarstellung nicht ausreichend
  • Fehler im Bescheid nicht nachweisbar

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Rentnerinnen und Rentner, die einen fehlerhaften oder zu niedrigen Rentenbescheid erhalten haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Überprüfungsantrag verwechselt mit Widerspruch (andere Fristen)
  • Fehlende Rentenversicherungsverläufe als Nachweis

Häufige Ablehnungsgründe

  • Sachverhaltsdarstellung nicht ausreichend
  • Fehler im Bescheid nicht nachweisbar

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie weit reicht die Rückwirkung?

Bei Fehlern, die die DRV zu vertreten hat, kann die Korrektur bis zu 4 Jahre rückwirkend erfolgen.

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