Rentenbescheid überprüfen lassen
Antrag auf Überprüfung eines Rentenbescheids nach § 44 SGB X, wenn der Bescheid fehlerhaft ist und zu wenig Rente gezahlt wird.
So gehen Sie vor
- 1
Überprüfungsantrag bei der DRV stellen
Formlos oder mit dem DRV-Formular, mit Begründung des Fehlers.
- 2
Prüfung durch die DRV
Rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich (§ 44 SGB X).
- 3
Korrigierten Rentenbescheid erhalten
Bei anerkanntem Fehler mit Nachzahlung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Überprüfungsantrag verwechselt mit Widerspruch (andere Fristen)
- • Fehlende Rentenversicherungsverläufe als Nachweis
Häufige Ablehnungsgründe
- • Sachverhaltsdarstellung nicht ausreichend
- • Fehler im Bescheid nicht nachweisbar
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Rentnerinnen und Rentner, die einen fehlerhaften oder zu niedrigen Rentenbescheid erhalten haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Überprüfungsantrag verwechselt mit Widerspruch (andere Fristen)
- •Fehlende Rentenversicherungsverläufe als Nachweis
Häufige Ablehnungsgründe
- •Sachverhaltsdarstellung nicht ausreichend
- •Fehler im Bescheid nicht nachweisbar
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie weit reicht die Rückwirkung?▼
Bei Fehlern, die die DRV zu vertreten hat, kann die Korrektur bis zu 4 Jahre rückwirkend erfolgen.