Antrag auf Überprüfung eines Rentenbescheids nach § 44 SGB X, wenn der Bescheid fehlerhaft ist und zu wenig Rente gezahlt wird.
Damit wir Rentenbescheid überprüfen lassen mit dem zuständigen Deutsche Rentenversicherung in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Rentenbescheid überprüfen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos
Überprüfungsantrag bei der DRV stellen
Formlos oder mit dem DRV-Formular, mit Begründung des Fehlers.
Prüfung durch die DRV
Rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich (§ 44 SGB X).
Korrigierten Rentenbescheid erhalten
Bei anerkanntem Fehler mit Nachzahlung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Rentnerinnen und Rentner, die einen fehlerhaften oder zu niedrigen Rentenbescheid erhalten haben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bei Fehlern, die die DRV zu vertreten hat, kann die Korrektur bis zu 4 Jahre rückwirkend erfolgen.