Änderung eines Steuerbescheids beantragen
Antrag auf Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheids, z. B. wegen neuer Tatsachen, offenbarer Unrichtigkeiten oder rückwirkender Ereignisse.
So gehen Sie vor
- 1
Änderungsgrund identifizieren
Z. B. neue Tatsachen, offenbare Unrichtigkeit, rückwirkendes Ereignis.
- 2
Änderungsantrag beim Finanzamt stellen
Mit Angabe der Korrekturvorschrift und Nachweisen.
- 3
Geänderter Steuerbescheid
Bei Ablehnung ist ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Änderungsantrag nicht auf eine konkrete Korrekturvorschrift gestützt
- • Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen nicht geprüft
Häufige Ablehnungsgründe
- • Voraussetzungen für eine Änderungsvorschrift (§ 173 AO etc.) liegen nicht vor
- • Festsetzungsverjährung bereits eingetreten
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige, die nach Ablauf der Einspruchsfrist einen Fehler im Steuerbescheid feststellen oder ein rückwirkendes Ereignis nachträglich melden müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Änderungsantrag nicht auf eine konkrete Korrekturvorschrift gestützt
- •Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen nicht geprüft
Häufige Ablehnungsgründe
- •Voraussetzungen für eine Änderungsvorschrift (§ 173 AO etc.) liegen nicht vor
- •Festsetzungsverjährung bereits eingetreten
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.