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Steuern & Abgaben

Änderung eines Steuerbescheids beantragen

Antrag auf Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheids, z. B. wegen neuer Tatsachen, offenbarer Unrichtigkeiten oder rückwirkender Ereignisse.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 55.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Änderungsgrund identifizieren

    Z. B. neue Tatsachen, offenbare Unrichtigkeit, rückwirkendes Ereignis.

  2. 2

    Änderungsantrag beim Finanzamt stellen

    Mit Angabe der Korrekturvorschrift und Nachweisen.

  3. 3

    Geänderter Steuerbescheid

    Bei Ablehnung ist ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Änderungsantrag nicht auf eine konkrete Korrekturvorschrift gestützt
  • Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen nicht geprüft

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen für eine Änderungsvorschrift (§ 173 AO etc.) liegen nicht vor
  • Festsetzungsverjährung bereits eingetreten

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Steuerpflichtige, die nach Ablauf der Einspruchsfrist einen Fehler im Steuerbescheid feststellen oder ein rückwirkendes Ereignis nachträglich melden müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Änderungsantrag nicht auf eine konkrete Korrekturvorschrift gestützt
  • Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen nicht geprüft

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen für eine Änderungsvorschrift (§ 173 AO etc.) liegen nicht vor
  • Festsetzungsverjährung bereits eingetreten

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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