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Steuern & Abgaben

Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen beantragen

Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 45.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:ELSTER – Finanzverwaltung

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Steuerbescheid · Steuerunterlagen / Belege

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Bescheid prüfen

    Abweichungen zur eigenen Steuererklärung identifizieren.

  2. 2

    Einspruch einlegen

    Schriftlich oder über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

  3. 3

    Begründung nachreichen

    Kann auch nach Einspruchseinlegung erfolgen.

  4. 4

    Entscheidung des Finanzamts

    Bei Ablehnung ist Klage vor dem Finanzgericht möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Steuerpflichtige, die mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Frist (1 Monat ab Bekanntgabe) verpasst
  • Einspruch ohne Begründung eingelegt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einspruchsfrist von einem Monat versäumt
  • Begründung enthält keine neuen Tatsachen oder Rechtsfehler

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (bei Zustellung per Post gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben).

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
ELSTER – Finanzverwaltung
Datenqualität
100 %

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