Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen beantragen
Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerbescheid · Steuerunterlagen / Belege
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Bescheid prüfen
Abweichungen zur eigenen Steuererklärung identifizieren.
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Einspruch einlegen
Schriftlich oder über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
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Begründung nachreichen
Kann auch nach Einspruchseinlegung erfolgen.
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Entscheidung des Finanzamts
Bei Ablehnung ist Klage vor dem Finanzgericht möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige, die mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Frist (1 Monat ab Bekanntgabe) verpasst
- •Einspruch ohne Begründung eingelegt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einspruchsfrist von einem Monat versäumt
- •Begründung enthält keine neuen Tatsachen oder Rechtsfehler
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange ist die Einspruchsfrist?▼
Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (bei Zustellung per Post gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %