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Landwirtschaft & Natur

Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen

Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser für landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Zwecke bei der Unteren Wasserbehörde.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 68.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen

    Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.

  2. 2

    Ggf. hydrogeologisches Gutachten

    Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.

  3. 3

    Erlaubnisbescheid abwarten

    Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan mit EntnahmeortPflicht
  • Nachweis des VerwendungszwecksPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Brunnen ohne Erlaubnis gebohrt
  • Entnahmemenge zu hoch angesetzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gefährdung von Trinkwasserschutzgebieten
  • Hydrogeologisches Gutachten negativ

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 68.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Brunnen ohne Erlaubnis gebohrt
  • Entnahmemenge zu hoch angesetzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gefährdung von Trinkwasserschutzgebieten
  • Hydrogeologisches Gutachten negativ

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Brauche ich eine Erlaubnis für meinen Hausbrunnen?

Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.

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