Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen
Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser für landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Zwecke bei der Unteren Wasserbehörde.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen
Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.
- 2
Ggf. hydrogeologisches Gutachten
Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.
- 3
Erlaubnisbescheid abwarten
Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.
Benötigte Unterlagen
- Lageplan mit EntnahmeortPflicht
- Nachweis des VerwendungszwecksPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Brunnen ohne Erlaubnis gebohrt
- • Entnahmemenge zu hoch angesetzt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gefährdung von Trinkwasserschutzgebieten
- • Hydrogeologisches Gutachten negativ
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Brunnen ohne Erlaubnis gebohrt
- •Entnahmemenge zu hoch angesetzt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gefährdung von Trinkwasserschutzgebieten
- •Hydrogeologisches Gutachten negativ
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Brauche ich eine Erlaubnis für meinen Hausbrunnen?▼
Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.