Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser für landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Zwecke bei der Unteren Wasserbehörde.
Damit wir Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan mit Entnahmeort · Nachweis des Verwendungszwecks
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen
Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.
Ggf. hydrogeologisches Gutachten
Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.
Erlaubnisbescheid abwarten
Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.