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Landwirtschaft & Natur

Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen

Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser für landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Zwecke bei der Unteren Wasserbehörde.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 68.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan mit Entnahmeort · Nachweis des Verwendungszwecks

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 100 € je nach Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen

    Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.

  2. 2

    Ggf. hydrogeologisches Gutachten

    Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.

  3. 3

    Erlaubnisbescheid abwarten

    Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 68.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Brunnen ohne Erlaubnis gebohrt
  • Entnahmemenge zu hoch angesetzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gefährdung von Trinkwasserschutzgebieten
  • Hydrogeologisches Gutachten negativ

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Brauche ich eine Erlaubnis für meinen Hausbrunnen?

Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datenqualität
100 %

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