Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim.
Diese Aufgabe wird in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00 · Mi 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 14:00–17:30 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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