In Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim rechnen wir mit etwa ca. 9 Monate Bearbeitungszeit für Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen – zuständig: Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (zuständig für Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
ca. 9 Monate in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Wer Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim beantragt, sollte mit ca. 9 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Anregung mit Begründung einreichen
Bei der Straßenverkehrsbehörde oder über die Gemeinde, mit Beschreibung der Gefahrenlage.
Verkehrsschau vor Ort
Gemeinsame Begehung mit Polizei und Straßenbaulastträger.
Anordnung der Beschilderung
Bei positivem Ergebnis wird die Tempo-30-Zone eingerichtet und beschildert.
Wer bekommt es?
Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinitiativen, Schulen oder Gemeinderäte.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Regionale Besonderheiten
Allgemeine Anregung zu Verkehrsschildern