Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen beantragen
Anregung an die Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone, z. B. vor Schulen, Kitas oder in Wohngebieten.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
So gehen Sie vor
- 1
Anregung mit Begründung einreichen
Bei der Straßenverkehrsbehörde oder über die Gemeinde, mit Beschreibung der Gefahrenlage.
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Verkehrsschau vor Ort
Gemeinsame Begehung mit Polizei und Straßenbaulastträger.
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Anordnung der Beschilderung
Bei positivem Ergebnis wird die Tempo-30-Zone eingerichtet und beschildert.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinitiativen, Schulen oder Gemeinderäte.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anregung ohne konkrete Gefahrenstellen oder Unfallschwerpunkte begründet
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verkehrsrechtliche Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfüllt
- •Verkehrsschau ergibt keinen Handlungsbedarf
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen?▼
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Datenqualität
- 100 %