Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Weinstraße
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt an der Weinstraße.
Diese Aufgabe wird in Neustadt an der Weinstraße über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgeramt) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Hindenburgstraße, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Mo, Di 08:00–12:00, Mo 13:00–16:00, Do 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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