Wer in Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen beantragt, sollte mit etwa ca. 9 Monate rechnen. Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Weinstraße ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
ca. 9 Monate in Neustadt an der Weinstraße
In Neustadt an der Weinstraße rechnen wir mit ca. 9 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Anregung mit Begründung einreichen
Bei der Straßenverkehrsbehörde oder über die Gemeinde, mit Beschreibung der Gefahrenlage.
Verkehrsschau vor Ort
Gemeinsame Begehung mit Polizei und Straßenbaulastträger.
Anordnung der Beschilderung
Bei positivem Ergebnis wird die Tempo-30-Zone eingerichtet und beschildert.
Wer bekommt es?
Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinitiativen, Schulen oder Gemeinderäte.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Zuständige Behörde
Regionale Besonderheiten
Allgemeine Anregung zu Verkehrsschildern