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Sozialleistungen

Bestattungskosten-Übernahme beantragen

Übernahme der Kosten einer Bestattung durch das Sozialamt, wenn die Bestattungspflichtigen die Kosten nicht tragen können.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag möglichst vor der Bestattung beim Sozialamt stellen

    Persönlich mit Sterbeurkunde und Einkommensnachweisen.

  2. 2

    Bedürftigkeitsprüfung

    Sozialamt prüft Einkommen, Vermögen und Nachlass.

  3. 3

    Kostenbescheid und Direktzahlung an Bestattungsunternehmen

    Übernahme der angemessenen Mindestkosten.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht

    Amtliche Sterbeurkunde des Verstorbenen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Bestattung gestellt ohne Vorab-Zustimmung
  • Teuerste Bestattungsform gewählt (Amt übernimmt nur Mindestkosten)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigenes Vermögen vorhanden
  • Nachlass deckt Bestattungskosten
  • Kostengünstigere Bestattungsform nicht gewählt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Angehörige, die zur Bestattung verpflichtet sind, aber die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Bestattung gestellt ohne Vorab-Zustimmung
  • Teuerste Bestattungsform gewählt (Amt übernimmt nur Mindestkosten)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigenes Vermögen vorhanden
  • Nachlass deckt Bestattungskosten
  • Kostengünstigere Bestattungsform nicht gewählt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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