Bestattungskosten-Übernahme beantragen
Übernahme der Kosten einer Bestattung durch das Sozialamt, wenn die Bestattungspflichtigen die Kosten nicht tragen können.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag möglichst vor der Bestattung beim Sozialamt stellen
Persönlich mit Sterbeurkunde und Einkommensnachweisen.
- 2
Bedürftigkeitsprüfung
Sozialamt prüft Einkommen, Vermögen und Nachlass.
- 3
Kostenbescheid und Direktzahlung an Bestattungsunternehmen
Übernahme der angemessenen Mindestkosten.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
Amtliche Sterbeurkunde des Verstorbenen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Bestattung gestellt ohne Vorab-Zustimmung
- • Teuerste Bestattungsform gewählt (Amt übernimmt nur Mindestkosten)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Eigenes Vermögen vorhanden
- • Nachlass deckt Bestattungskosten
- • Kostengünstigere Bestattungsform nicht gewählt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Angehörige, die zur Bestattung verpflichtet sind, aber die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Bestattung gestellt ohne Vorab-Zustimmung
- •Teuerste Bestattungsform gewählt (Amt übernimmt nur Mindestkosten)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Eigenes Vermögen vorhanden
- •Nachlass deckt Bestattungskosten
- •Kostengünstigere Bestattungsform nicht gewählt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.