Gewerbeerlaubnis für die selbständige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler oder -vertreter.
Damit wir Versicherungsvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34d GewO) mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Versicherungsvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34d GewO).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Sachkunde nachweisen
Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann/-frau oder IHK-Sachkundeprüfung.
Erlaubnisantrag beim Gewerbeamt
Mit Führungszeugnis, Vermögensnachweisen und Berufshaftpflicht.
Erlaubnis erhalten und Eintragung im Vermittlerregister
Eintragung im DIHK-Vermittlerregister ist zusätzlich Pflicht.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die gewerblich Versicherungsprodukte vermitteln möchten (Makler, Mehrfachvertreter).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.