Versicherungsvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34d GewO)
Gewerbeerlaubnis für die selbständige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler oder -vertreter.
So gehen Sie vor
- 1
Sachkunde nachweisen
Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann/-frau oder IHK-Sachkundeprüfung.
- 2
Erlaubnisantrag beim Gewerbeamt
Mit Führungszeugnis, Vermögensnachweisen und Berufshaftpflicht.
- 3
Erlaubnis erhalten und Eintragung im Vermittlerregister
Eintragung im DIHK-Vermittlerregister ist zusätzlich Pflicht.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Berufshaftpflicht (mind. 1.300.380 €) nicht abgeschlossen
- • Registrierung im Vermittlerregister (DIHK) vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Fehlende geordnete Vermögensverhältnisse
- • Sachkunde nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die gewerblich Versicherungsprodukte vermitteln möchten (Makler, Mehrfachvertreter).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Berufshaftpflicht (mind. 1.300.380 €) nicht abgeschlossen
- •Registrierung im Vermittlerregister (DIHK) vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Fehlende geordnete Vermögensverhältnisse
- •Sachkunde nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.