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Gewerbe & Selbständigkeit

Versicherungsvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34d GewO)

Gewerbeerlaubnis für die selbständige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler oder -vertreter.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sachkunde nachweisen

    Abschlussprüfung als Versicherungskaufmann/-frau oder IHK-Sachkundeprüfung.

  2. 2

    Erlaubnisantrag beim Gewerbeamt

    Mit Führungszeugnis, Vermögensnachweisen und Berufshaftpflicht.

  3. 3

    Erlaubnis erhalten und Eintragung im Vermittlerregister

    Eintragung im DIHK-Vermittlerregister ist zusätzlich Pflicht.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Berufshaftpflicht (mind. 1.300.380 €) nicht abgeschlossen
  • Registrierung im Vermittlerregister (DIHK) vergessen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fehlende geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkunde nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die gewerblich Versicherungsprodukte vermitteln möchten (Makler, Mehrfachvertreter).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Berufshaftpflicht (mind. 1.300.380 €) nicht abgeschlossen
  • Registrierung im Vermittlerregister (DIHK) vergessen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Fehlende geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkunde nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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