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Rente

Versorgungsausgleich-Rentenanpassung beantragen

Anpassung der Rentenansprüche nach Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 92.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Rechtskräftigen Gerichtsbeschluss abwarten

    Versorgungsausgleich wird durch Familiengericht festgesetzt.

  2. 2

    Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

    Mit beglaubigter Kopie des Gerichtsbeschlusses.

  3. 3

    Angepassten Rentenbescheid erhalten

    Ansprüche werden auf- oder abgezinst entsprechend dem Ausgleich.

Benötigte Unterlagen

  • Gerichtsbeschluss zum VersorgungsausgleichPflicht

    Beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Familiengericht-Beschlusses.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Anpassungsantrag nicht nach Rechtskraft des Urteils gestellt
  • Gerichtsbeschluss nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Versorgungsausgleich noch nicht rechtskräftig
  • Fehlende Unterlagen zum Gerichtsurteil

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Rentenempfänger oder zukünftig Rentenberechtigte, bei denen ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anpassungsantrag nicht nach Rechtskraft des Urteils gestellt
  • Gerichtsbeschluss nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Versorgungsausgleich noch nicht rechtskräftig
  • Fehlende Unterlagen zum Gerichtsurteil

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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