Versorgungsausgleich-Rentenanpassung beantragen
Anpassung der Rentenansprüche nach Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung.
So gehen Sie vor
- 1
Rechtskräftigen Gerichtsbeschluss abwarten
Versorgungsausgleich wird durch Familiengericht festgesetzt.
- 2
Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen
Mit beglaubigter Kopie des Gerichtsbeschlusses.
- 3
Angepassten Rentenbescheid erhalten
Ansprüche werden auf- oder abgezinst entsprechend dem Ausgleich.
Benötigte Unterlagen
- Gerichtsbeschluss zum VersorgungsausgleichPflicht
Beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Familiengericht-Beschlusses.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Anpassungsantrag nicht nach Rechtskraft des Urteils gestellt
- • Gerichtsbeschluss nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Versorgungsausgleich noch nicht rechtskräftig
- • Fehlende Unterlagen zum Gerichtsurteil
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Rentenempfänger oder zukünftig Rentenberechtigte, bei denen ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anpassungsantrag nicht nach Rechtskraft des Urteils gestellt
- •Gerichtsbeschluss nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Versorgungsausgleich noch nicht rechtskräftig
- •Fehlende Unterlagen zum Gerichtsurteil
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
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