Abfallbehörde Landkreis Heilbronn
Müllentsorgung, Sperrmüll, Abfallgebühren und Wertstoffhöfe in Neuenstadt am Kocher.
Neuenstadt am Kocher ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Abfallbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Heilbronn – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Abfallbehörde HeilbronnKontakt & Anschrift
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Mo–Fr 08:00–12:00 · Mi 13:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sperrmüll
- Abfallgebühren
- Wertstoffhof
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