Abfallbehörde
Abfallbehörde Landkreis Starnberg
Müllentsorgung, Sperrmüll, Abfallgebühren und Wertstoffhöfe in Starnberg.
Starnberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Abfallbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Starnberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Abfallbehörde StarnbergKontakt & Anschrift
Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
buergerservice@lra-starnberg.de
Mo, Di, Do 07:00–18:00 · Mi 07:00–14:00 · Fr 07:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Müllentsorgung
- Sperrmüll
- Abfallgebühren
- Wertstoffhof
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Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
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