Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Borken
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ahaus.
Ahaus ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Borken – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde BorkenKontakt & Anschrift
Mo, Di, Mi, Do 08:00–17:00 · Fr 08:00–12:30 · Sa 09:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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