Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Stormarn
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ahrensburg.
Ahrensburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Stormarn – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde StormarnKontakt & Anschrift
Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Mo–Fr 08:30–12:00, Do 14:00–17:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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