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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Altötting

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Altötting.

Altötting ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Altötting – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Altötting

Kontakt & Anschrift

Eggenfeldener Straße 9, 84571 Reischach

+49 (0) 8671 50620

Mo–Fr 07:30–12:00, Mo 13:30–17:30, Do 13:30–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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