Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Altötting
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Altötting.
Altötting ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Altötting – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde AltöttingKontakt & Anschrift
Eggenfeldener Straße 9, 84571 Reischach
Mo–Fr 07:30–12:00, Mo 13:30–17:30, Do 13:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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