Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Ilm-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Arnstadt.
Arnstadt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Ilm-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Ilm-KreisKontakt & Anschrift
Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Di 08:30–11:30, 13:00–18:00 · Do 08:30–11:30, 13:00–14:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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