Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Main-Spessart
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Arnstein.
Arnstein ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Main-Spessart – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Main-SpessartKontakt & Anschrift
info@regionalwerk-main-spessart.de
Mo–Di, Do 08:00–12:00, 13:30–15:30 · Mi, Fr 08:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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