Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Aue-Bad Schlema.
Aue-Bad Schlema ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Erzgebirgskreis – nicht das örtliche Rathaus.
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