Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Aulendorf.
Aulendorf ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ravensburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde RavensburgKontakt & Anschrift
Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
Mo–Mi 08:00–12:00, 13:30–15:30 · Do 08:00–12:00, 13:30–17:30 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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