Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Segeberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bad Bramstedt.
Bad Bramstedt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Segeberg – nicht das örtliche Rathaus.
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