Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Odenwaldkreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bad König.
Bad König ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Odenwaldkreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde OdenwaldkreisKontakt & Anschrift
Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach
Mo–Mi 08:00–12:15, 13:00–16:30 · Do 08:00–12:15, 13:00–17:30 · Fr 08:00–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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