Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bad Tölz.
Bad Tölz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – nicht das örtliche Rathaus.
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