Ausländerbehörde Landkreis Erlangen-Höchstadt
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Baiersdorf.
Baiersdorf ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Erlangen-Höchstadt – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Erlangen-HöchstadtKontakt & Anschrift
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Mo–Fr 08:00–12:00 · Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap/Nominatim + Wikidata. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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