Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bergisch Gladbach.
Bergisch Gladbach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
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