Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Brühl.
Brühl ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Erft-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
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