Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Jerichower Land
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Burg.
Burg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Jerichower Land – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Jerichower LandKontakt & Anschrift
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