Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Deggendorf
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Deggendorf.
Deggendorf ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Deggendorf – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde DeggendorfKontakt & Anschrift
Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Mo–Mi 07:30–12:30, Mo, Di 13:30–16:00, Do 07:30–17:00, Fr 07:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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