Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ebersbach-Neugersdorf.
Ebersbach-Neugersdorf ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Görlitz – nicht das örtliche Rathaus.
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