Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Fürstenau.
Fürstenau ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Osnabrück – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde OsnabrückKontakt & Anschrift
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Mo–Fr 08:00–13:00, Do 08:00–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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