Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis München
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Garching bei München.
Garching bei München ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis München – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde MünchenKontakt & Anschrift
Mo, Fr 07:30–12:00 · Di 08:30–12:00, 14:00–18:00 · Mi "nur mit Termin" · Do 08:30–15:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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