Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Garmisch-Partenkirchen(*).
Garmisch-Partenkirchen(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Garmisch-Partenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Garmisch-PartenkirchenKontakt & Anschrift
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