Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gau-Algesheim.
Gau-Algesheim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Mainz-Bingen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Mainz-BingenKontakt & Anschrift
Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Mo–Fr 09:00–12:00, Mo, Di 14:00–15:30, Do 14:00–18:00 · Mi 14:00–15:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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