Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gerbstedt.
Gerbstedt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Mansfeld-Südharz – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Mansfeld-SüdharzKontakt & Anschrift
Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld
Di 09:00–12:00, Di 13:00–18:00, Do 09:00–12:00, Do 13:00–15:00, Fr 09:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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