Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Fürstenfeldbruck
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Germering.
Germering ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Fürstenfeldbruck – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde FürstenfeldbruckKontakt & Anschrift
Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck
Mo–Mi 08:00–17:00 · Do 08:00–18:00 · Fr 08:00–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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