Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Harz
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gernrode.
Gernrode ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Harz – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde HarzKontakt & Anschrift
Markt 1, 38875 Oberharz am Brocken
Mo, Di, Do, Fr 08:30–12:00, Di 13:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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