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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Harz

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gernrode.

Gernrode ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Harz – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Harz

Kontakt & Anschrift

Markt 1, 38875 Oberharz am Brocken

+49 39454450

info@oberharzstadt.de

Mo, Di, Do, Fr 08:30–12:00, Di 13:00–16:00, Do 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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