Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Glücksburg.
Glücksburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Schleswig-Flensburg – nicht das örtliche Rathaus.
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