Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gößnitz.
Gößnitz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Altenburger Land – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Altenburger LandKontakt & Anschrift
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