Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Börde
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Gröningen.
Gröningen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Börde – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde BördeKontakt & Anschrift
Große Straße 9-10, 39326 Niedere Börde
Di 09:00–12:00, 13:30–17:45 · Do, Fr 09:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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