Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Darmstadt-Dieburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Groß-Bieberau.
Groß-Bieberau ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Darmstadt-Dieburg – nicht das örtliche Rathaus.
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