Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Bamberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hallstadt.
Hallstadt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bamberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde BambergKontakt & Anschrift
Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Mo, Mi 07:30–16:00 · Di 07:30–14:00 · Do 07:30–17:30 · Fr 07:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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