Ausländerbehörde Landkreis Reutlingen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hayingen.
Hayingen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Reutlingen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde ReutlingenKontakt & Anschrift
Marktplatz 22, 72764 Reutlingen
Mo, Di 08:00–12:30 · Mi 08:00–12:30, 14:00–16:00 · Do 08:00–12:30, 14:00–18:00 · Fr 08:00–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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