Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hersbruck.
Hersbruck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nürnberger Land – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Nürnberger LandKontakt & Anschrift
Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Mo, Di 07:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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