Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Hildesheim
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hildesheim.
Hildesheim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Hildesheim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde HildesheimKontakt & Anschrift
Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Mo 08:30–15:00 · Di 08:30–12:30 · Do 08:30–16:30 · Fr 08:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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